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Einheitssatz gemäß § 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014 € 650,00 laut Gemeinderatsbeschluss vom 09.03.2022.Diese Verordnung tritt mit 1. April 2022 in Kraft.Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden bzw. erfolgten, sind die bis dahin geltenden Abgaben- und Gebührensätze anzuwenden.
Aufschließung Verordnung gültig ab 1.4.2022 (177 KB) - .PDF