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Beschluss des Gemeinderates vom 27.09.2017: Auf Grund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979, LGBl. 3702 idgF., wird für das Halten von Hunden folgende Abgabe eingehoben:
Verordnung
Informationen zum Führen von Hunden