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Aushängezeitraum: 22.11.2024 - 02.01.2025
Die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 21. November 2024 folgende Gesetzesbeschlüsse gefasst hat, die einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden können:
NÖ Gemeindeordnung 1973, NÖ Stadtrechtsorganisationsgesetz
NÖ Spitalsärztegesetz 1992
NÖ Krankenanstaltengesetz
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse zu laufen und endet mit 2. Jänner 2025.
Information über Gesetzesbeschlüsse des Landtages (593 KB) - .PDF
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