Kundmachung Grabanlagen Nr. 155, 481, 499 und 570

Aushängezeitraum: 24.04.2025 - 02.01.2026

Die Benützungsberechtigten der Grabanlagen Nr. 155, 481, 499 und 570 auf dem Ortsfriedhof Gramatneusiedl sind verstorben. Das Benützungsrecht an diesen Grabstellen endet mit 31.12.2025. Angehörige der Familien werden ersucht sich mit dem Gemeindeamt Gramatneusiedl in Verbindung zu setzen.

Es wird hingewiesen, dass gemäß § 29 Abs. 2 NÖ Bestattungsgesetz 2007 im Falle der Nichtentrichtung der Verlängerungsgebühr das Benützungsrecht erlischt.

Kundmachung Grabanlagen Nr. 155, 481, 499 und 570 (845 KB) - .PDF

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