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Aushängezeitraum: 29.11.2024 - 09.03.2025
KUNDMACHUNG
der Festsetzung des Wahllokals, der Verbotszone und der Wahlzeit für eine Gemeinde, die nicht in Wahlsprengel eingeteilt ist.
Zur Durchführung der am 09.03.2025 stattfindenden Wahlen in die Landwirtschaftskammern wird festgesetzt:
Wahllokal:
1 Wahlsprengel im Gemeindeamt Gramatneusiedl,
Bahnstraße 2a, 2440 Gramatneusiedl
Verbotszone:
50 m im Umkreis des Wahllokales
Wahlzeit:
Beginn:
09:00 Uhr
Ende: 12:00 Uhr
Im Gebäude des Wahllokales und in einem Umkreis von 50 m (Verbotszone) ist am Wahltag jede Art der Wahlwerbung, insbesondere auch durch Ansprachen an die Wähler und Wählerinnen, durch Anschlag oder Verteilen von Wahlaufrufen und dergleichen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten.
Das Verbot des Tragens von Waffen bezieht sich nicht auf jene Waffen, die am Wahltag von öffentlichen, im betreffenden Umkreis im Dienst befindlichen Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen werden müssen.
Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu € 360,--, im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche, geahndet.
Die Kundmachung erfolgt gemäß § 37 Abs. 5 der NÖ LK-WO, LGBl. Nr. 1/2019.
Kundmachung Verfügung Gemeindewahlbehörde zur Landwirtschaftskammer-Wahl am 9.3.2025 (245 KB) - .PDF
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